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ZU RECHT HIGH TOUCH!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; dies gilt auch für etwaige abweichende Bedingungen des Bestellers.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst mit schriftlicher Annahmebestätigung durch uns als angenommen.
Angaben in Prospekten, Preislisten und sonstigen Drucksachen über Masse, Gewichte und äußere Gestaltung sind annähernd.
Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen oder anderen Materialien bleiben gleichermaßen vorbehalten wie Modelländerungen und Aufbesserungen im Sinne einer höheren Qualität. Technische oder allgemeine Weiterentwicklungen berechtigen nicht zur Reklamation oder zum Rücktritt.
3. Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder ähnliche von uns nicht zu vertretende Umstände, welche uns die Lieferung der Ware unmöglich machen oder diese verzögern, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder den Zeitpunkt der Lieferung angemessen hinauszuschieben. Gleiches gilt, wenn derartige Ereignisse unsere Vorlieferanten betreffen.
Unsere Verkäufe erfolgen im Übrigen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung erheben wir in diesem Fall 25% des Kaufpreises, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale; uns bleibt die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
4. Versand / Gefahrübergang
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers; die Gefahr geht mit Übergabe der vertragsgegenständlichen Waren an den Spediteur/Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir aufgrund besonderer Absprache die Versendung zu einem vom Besteller benannten Empfangsort übernehmen. Bei allen Ein- und Rücksendungen ist der Lieferschein an uns zurückzusenden.
Soweit keine anderweitige Absprache getroffen, besorgen wir die Versendung nach pflichtgemäßem Ermessen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die hierfür anfallenden Kosten trägt der Besteller. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr. Die Gefahr geht dann mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5. Preise, Zahlung
Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eventuell anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer; Verpackungs- und Frachtkosten sind im Preis inbegriffen, sofern nicht anderes vereinbart.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 6 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu. Der Kaufpreis ist netto ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen des Bestellers zulässig.
Kommt der Besteller mit Zahlungsverpflichtungen aus unserer Geschäftsverbindung uns gegenüber in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, so sind wir berechtigt, noch offene ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse zu tätigen oder nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten sowie die Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren zu untersagen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Gegenstände durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Der Besteller hat die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwahren und zu behandeln; Standortwechsel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen etwaigen Zugriff dritter Personen auf unsere Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen; Kosten für berechtigte Interventionen, für außergerichtliche Bemühungen um Freigabe oder etwaige Rückschaffungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt schon hiermit die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer zustehende Forderung mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an uns ab. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Gewährleistung
Der Besteller hat die vertragsgegenständlichen Waren unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich - unter genauer Bezeichnung dieser Mängel - anzuzeigen. Auf unser Verlangen hat der Besteller auch Fotos der mängelbehafteten Gegenstände zu übersenden.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller sie nicht binnen einer Woche seit Übergabe rügt. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen.
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers beschränken sich auf Wandlung und Minderung. Weitere Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, oder für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder der Besteller Ersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht; doch ist die Ersatzpflicht auf den vorgesehenen Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
8. Schadensersatz
Soweit wir vertraglich und nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur für grobes Verschulden; dies gilt auch, soweit wir im Einzelfall für dritte Personen einzustehen haben. Unsere Schadensersatzverpflichtung beschränkt sich in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden.
9. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Besteller findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) findet keine Anwendung.
Erfüllungsort für alle wechselseitigen Rechte und Pflichten ist unser Geschäftssitz.
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen insgesamt oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall sind die Parteien gehalten, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu treffen, die zu dem nämlichen wirtschaftlichen Ergebnis führt.
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